Zur beleuchtungsanlage zählen folgende scheinwerfer und leuchten: hauptscheinwerfer, nebelscheinwerfer, schlussleuchten, bremsleuchten, rückfahrleuchten, blinkleuchten, nebelschlussleuchte, kennzeichenleuchten und die innenbeleuchtung.
Die instrumentenbeleuchtung wird im kapitel "armaturen " beschrieben.
Achtung: die kunststoffscheiben der hauptscheinwerfer sind mit einem schutzlack beschichtet. Sie dürfen auf keinen fall mit einem trockenen oder gar scheuernden lappen gesäubert werden. Ebenso dürfen keine reinigungs- oder lösungsmittel benutzt werden. Die scheiben nur mit einem weichen, feuchten tuch reinigen.
Vor einem lampenwechsel sicherstellen, dass der betreffende schalter ausgeschaltet ist. Achtung: den glaskolben einer leistungsstarken glühlampe nicht mit bloßen fingern berühren. Am besten ein sauberes stofftuch dazwischen legen oder baumwollhandschuhe anziehen. Der durch die berührung verursachte fingerabdruck verdampft aufgrund der hitzeentwicklung. Rückstände setzen sich auf dem reflektor ab und lassen den scheinwerfer matt werden. Dies gilt insbesondere für die haupt- und nebelscheinwerfer. Versehentlich entstandene berührungsflecken auf dem glaskolben mit einem sauberen, nicht fasernden tuch und etwas spiritus abwischen. Hinweis: glühlampen grundsätzlich nur durch solche gleicher ausführung ersetzen.
Achtung: h7-lampen stehen unter druck und können platzen.
Beim lampenwechsel schutzbrille und handschuhe tragen.
Lampentabelle
1): Je nach ausstattung
H: halogenlampe mit klammerhalterung; p: bajonett-sockel; w: glassockel; wy: glassockel, orange; c: soffitte.
Vordersitze
Zur
beachtungJede einstellung darf nur bei stehendem
fahrzeug ausgeführt werden.
Die
stoffbezüge und -verkleidungen ihres
fahrzeugs sind so ausgelegt, dass sie bei normalem
gebrauch eine lange lebensdauer
haben. ...
Allgemeine hinweise
Zur
beachtungDen kopf, die arme oder die ellenbogen
nicht auf die türen, die fenster oder im
ausbreitungsbereich des windowbag-kissens auflegen,
um möglichen verletzungen während dem
aufblasen vorzubeugen.
Zur
...